Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tekle GmbH

  1. Geltungsbereich, anwendbares Recht

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für die Geschäftsbeziehung zwischen der Tekle GmbH und ihrem Geschäftspartner für sämtliche gegenseitigen Ansprüche.

(2) Der Käufer sichert zu, dass er den Kauf zu dem Zwecke abschließt, der einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (Unternehmer), d.h. nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Käufer finden ausdrücklich keine Geltung, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

(3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Tekle GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter bestätigt werden bzw. konkludent durch die Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Hierbei gilt der Lieferschein bzw. die Rechnung als Auftragsbestätigung.

(3) Bei unvollständigen und qualtitätsabweichenden Bestellungen behalten wir uns das Recht vor die Ware dem Lieferanten auf seine Kosten ohne Pflicht auf Nachbesserung zurückzuschicken.

(4) Bei Online-Bestellungen kommt der Vertrag erst zustande, wenn die Tekle GmbH die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annimmt.
Eine die Bestellung bestätigende E-Mail bzw. die Zuweisung einer Auftragsnummer ist noch keine bindende Angebotsannahme.

(5) Es liegt in der Verantwortung des Kunden zu überprüfen, dass Waren die von der TEKLE GMBH erworben wurden Ihren Ursprung in der EU haben und für den Verkauf in der EU legitimiert sind. Seriennummern können zu diesem Zwecke im Voraus zur Verfügung gestellt werden. Die TEKLE GMBH darf nicht für Verluste oder Ansprüche von ihren Kunden und deren Kunden verantwortlich gemacht werden. Durch die Platzierung einer Bestellung bei der Tekle GmbH akzeptieren Sie diese Bedingungen.

(6) Produktfälschungen dürfen und werden von der Tekle GmbH nach Erhalt zerstört ohne Recht auf Ersatzleistung.

(7) Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung i.S.d. § 151 Abs. 1 BGB.

  1. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Preislisten und andere Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich.
Die Preise richten sich nach der jeweils aktualisierten Preisliste zum Tag der Bestellung.
Die Preise sind – soweit nicht abweichend angegeben – in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt., Versand- und Transportkosten sowie bei Paketversand ab Lager Köln der Frachtversicherung. Es gelten die Versicherungshöchstgrenzen der jew. Spedition.
Der Kaufpreis ist vollständig bei Lieferung bzw. Abnahme fällig.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum der Tekle GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die Tekle GmbH unentgeltlich.
Der Käufer trägt Aufwendungen bzw. Verwendungen auf die Kaufsache selbst; ein
Ersatzanspruch besteht nicht.
Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten zu versichern.
Bei Pfändungen und sonstigem Zugriff auf die Vorbehaltsware hat der Käufer die Tekle GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
Im Falle des gewerblichen Weiterverkaufs tritt der Wiederverkäufer bereits jetzt alle
Forderungen aus der Weiterveräußerung an die Tekle GmbH ab.
Für den Versicherungsfall tritt er alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe der Forderung der Tekle GmbH an sie ab.

 

  1. Gefahrübergang, Abnahme

Die Tekle GmbH verkauft grundsätzlich nur an Selbstabholer, d.h. es ist Holschuld vereinbart. Erfüllungsort ist das Lager in Köln.
Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware und der Benachrichtigung hierüber auf den Käufer über.
Falls jedoch Versand der Ware ausdrücklich vereinbart wird, erfolgt dieser unversichert
(Ausnahme Paketversand) auf Gefahr des Käufers.
In diesem Fall geht die Gefahr auf den Käufer spätestens dann über, sobald die Tekle GmbH die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Erfüllungsort.
Bei Selbstabholung ist der Käufer verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen, sofern diese nicht mit offensichtlich schwerwiegenden Mängeln behaftet ist.

 

  1. Annahme- und Zahlungsverzug

Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 8 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht vollständig bezahlt hat. Die Tekle GmbH kann eine Mahngebühr von bis zu 15 Euro pro Mahnung erheben, er sei denn, es wird nachgewiesen,dass die tatsächlichen Kosten wesentlich geringer sind. Unberührt davon bleibt das Recht, bei tatsächlich entstandenem höheren Mahnaufwand diesen zu berechnen.
Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Tekle GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
Im Herausgabeverlangen der Ware liegt keine Rücktrittserklärung der Tekle GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
Verweigert der Käufer unbegründet die Annahme, so kann die Tekle GmbH dem Käufer eine Frist setzen, mit deren Ablauf die Vertragserfüllung abgelehnt werden kann.
Daneben treten die gesetzlichen Folgen des Annahmeverzugs ein. Bei ernsthafter und
entgültiger Abnahmeverweigerung bzw. offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit bedarf es
keiner Nachfristsetzung.

 

  1. Lieferzeit, Verfügbarkeitsvorbehalt

Alle Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders
vereinbart.
Der Käufer kann wegen Überschreitung der unverbindlichen Liefertermine keine
Regressansprüche gegen die Tekle GmbH stellen. Er ist jedoch berechtigt, der Tekle GmbH nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Beruht die Lieferverzögerung auf höherer Gewalt, wird die Tekle GmbH den Käufer unverzüglich informieren. Ist die Lieferfrist wegen des Hindernisses um mehr als 2 Wochen überschritten, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ist die Ware auf Grund des Verschuldens des Unterliefereranten nicht rechtzeitig verfügbar, behält sich die Tekle GmbH vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die Tekle GmbH wird die Gegenleistung dann unverzüglich zurückerstatten.
Bei allen Sonder- bzw. Restposten erfolgt die Lieferung stets nur, solange der Vorrat reicht.
Anderenfalls ist die Tekle GmbH von ihren Verpflichtungen befreit.
Sie wird den Käufer darüber unverzüglich unterrichten.

 

  1. Lieferantenerklärung

Der Lieferant bestätigt beim Verkauf, dass alle Produkte, die der Tekle GmbH geliefert worden, dem Zustand und der Herstellerbezeichnung entsprechen, wie sie auf unseren Bestellung ausgewiesen sind.
Alle Produkte sind Original-Produkte des jeweiligen Herstellers und sind mit Zustimmung des Markeninhabers in den Europäischen Wirtschaftsraums verbracht worden und für den Verkauf in der EU oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums vorgesehen.
Alle an die Tekle GmbH gelieferten Waren befinden sich unter der entsprechenden Herstellergarantie und sind geeignet um die erweiterten Service- und Garantie Dienstleistungen des jeweiligen Herstellers in Anspruch zu nehmen.
Entsprechen die gelieferten Produkte nicht den oben genannten Vorgaben, ist die Tekle GmbH berechtigt, je nach Ihrer Wahl, kostenfrei von der Bestellung zurückzutreten oder konforme Ersatzlieferung zu verlangen. Bereits bezahlte Beträge für gelieferte Waren sind kostenfrei und vollständig zu erstatten.
Sollte die Tekle GmbH wegen Verletzung geistiger Schutzrechte (insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster) oder von Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht für das Bewerben, Anbieten, Vertreiben, Importieren und/oder Exportieren der vom Lieferanten gelieferten Artikel oder für die Verwendung der Artikel- oder Produktkennzeichen in Deutschland oder im Ausland durch Dritte berechtigt oder unberechtigt in Anspruch genommen werden, so wird der Lieferant die Tekle GmbH von sämtlichen dadurch entstehenden Kosten und Zahlungsverpflichtungen (einschließlich Schadensersatz und anfallender Anwaltskosten) freistellen.

 

  1. Mängelansprüche, Haftung der Tekle GmbH

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Ware steht.
Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Tekle GmbH zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme
durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Die Tekle GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ihrer selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen haftet die Tekle GmbH nur wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragpflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung der Tekle GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. wesentlicher Vertragspflichten besteht.
Die Haftung für Schäden durch die Ware an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Die Tekle GmbH haftet bei Verzögerung bzw. Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen der
groben Fahrlässigkeit jedoch, außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.Im Übrigen wird die Haftung der Tekle GmbH wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 30 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 50 % des Wertes der Ware begrenzt.
Weiterhin wird die Haftung des Käufers wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20 % des Wertes der Ware begrenzt.
Weitergehende Ansprüche des Käufers sind- auch nach Ablauf einer der Tekle GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung- ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Tekle GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen.
Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach
Aufforderung der Tekle GmbH zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung bzw. durch zweckwidrigen Einbau, Verarbeitung, Installation oder Wartung entstanden sind.
Ferner von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die auf
unsachgemäßer Lagerung oder Bedienung, auf natürlichem Verschleiß bzw. auf Einfluss von Fremdgeräten sowie Feuchtigkeit, Brand, Blitzschlag oder Explosion beruhen.
Die Tekle GmbH haftet nicht für Datenverlust, der bei Austausch oder Reparatur der Kaufsache regelmäßig eintritt.
Beschaffenheitsangaben und Zusicherungen der Tekle GmbH bedürfen der schriftlichen Bestätigung eines vertretungsberechtigten Mitarbeiters.
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen die Tekle GmbH gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

 

  1. Verjährungsfristen

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr für neue und 6 Monate für gebrauchte Sachen.
Dies gilt jedoch nicht in dem Fall des § 479 Abs. 1 BGB, bei dem für neue Sachen eine Frist von 2 Jahren, bei gebrauchten Sachen von einem Jahr gilt.
Die Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Tekle GmbH, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen- unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.
Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen die Tekle GmbH bestehen, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt für sie bei neuen Sachen die einjährige, bei gebrauchten die sechsmonatige Verjährungsfrist.
Die oben genannten Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes bzw. wenn die Tekle GmbH den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Ist der Mangel arglistig verschwiegen worden, so gelten die jeweiligen gesetzlichen
Verjährungsfristen unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 438 Abs. 3 BGB.
Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung zu laufen.
Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Anlaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

 

  1. Gewährleistungsfall/Service

Zur Prüfung der Ansprüche des Käufers im Gewährleistungsfall ist die Kaufrechnung (in
Kopie) notwendig. Bei Nichterbringung dieses Nachweises wird die Ware kostenpflichtig
zurückgeschickt.
Der Käufer wird- ohne dass hierdurch seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte beschränkt werden- gebeten, der Ware eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung beizulegen.
Die Tekle GmbH haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Schäden, die durch die Verwendung einer anderen/ungeeigneten Verpackung entstehen.
Nach Ablauf der Gewährleistungspflichten bietet die Tekle GmbH dem Käufer an, die Ware von einer mit ihr in Vertragsbeziehungen stehenden Reparaturfirma reparieren zu lassen.
Die Tekle GmbH nimmt in diesen Fällen die Ware in Köln entgegen und leitet sie an die Reparaturfirma weiter.
Die Reparaturfirma erstellt daraufhin einen Kostenvoranschlag, der von der Tekle GmbH an den Käufer geschickt wird.
Bei schriftlicher, der Tekle GmbH zugegangener Bestätigung des Auftrages kommt der Werkvertrag mit der Tekle GmbH zustande. Die Tekle GmbH erhält von der Reparaturfirma auf die reparierte Ware 1 Jahr Gewährleistung, die sie an den Käufer weitergibt. Es gelten weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung.
Der Käufer erhält nach erfolgreicher Reparatur die Rechnung von der Tekle GmbH.
Es gelten auch hier die oben genannten Preis- und Zahlungsbedingungen.

 

  1. Datenschutz

Bei Kontaktaufnahme des Käufers mit der Tekle GmbH werden nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes persönliche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies der Geschäftsbeziehung dient.
Die Daten bleiben, soweit möglich und im angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck
stehend, anonym.

 

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Für sämtliche gegenseitigen Forderungen ist, soweit zulässig vereinbar, der ausschließliche Gerichtsstand Köln.
Das Lager Köln ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Ware.

 

  1. Änderungen der AGB, Individualabreden

Abweichende Vereinbarungen bzw. Individualabreden zu den hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter der Tekle GmbH schriftlich bestätigt werden.
Ausnahmen von diesem Schriftformerfordernis bedürfen ebenfalls der schriftlichen
Bestätigung eines vertretungsberechtigten Mitarbeiters.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine abweichende, wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 1. April 2019